Neue Bank-AGB in Kraft
19. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Geld & Anlage
Seit Anfang November 2009 gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken und Sparkassen. Aber nicht jeder Verbraucher, der im Vorfeld durch sein Kreditinstitut über die neuesten Änderungen informiert wurde, hat sie auch gelesen.
Die größtenteils in einem unverständlichem „Juristendeutsch“ verfassten Regeln sind keine leichte Lektüre. Wohl dem, der sie dennoch studiert hat, denn viele der neuen Regelungen gereichen dem Kunden nicht zum Vorteil und das kann künftig teuer werden.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Kartenverlust
Künftig können Banken beim Verlust der EC-Karte bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung fordern, wobei einige Banken auf den Selbstbehalt verzichten wollen. Dies gilt besonders, wenn der Kunde sorgfältig gehandelt hat, also wenn die Karte ordentlich und getrennt von der Geheimzahl aufbewahrt wurde und sie nicht verloren wurde.
Grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit gilt nach wie vor: Der Kunde haftet in voller Höhe. Das gilt auch, wenn man eine TAN verliert und damit Missbrauch betrieben wird. Wichtig ist, die Bank sofort über den Verlust der EC-Karte oder einer TAN zu informieren.
Beschleunigung der Überweisungsfristen
Überweisungen müssen im Euro-Zahlungsverkehrsraum innerhalb von drei (bei Online-Zahlung) bzw. vier Geschäftstagen (beleghaft) ausgeführt werden. Ab 2012 müssen diese Transaktionen europaweit dann noch schneller erledigt sein: innerhalb von einem Tag bei Onlinetransaktionen und zwei Tagen bei Aufträgen per Formular.
Wegfall des Namensabgleichs
Banken gleichen nicht mehr den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kontonummer ab. Umso wichtiger ist es, Kontonummer und Bankleitzahl sorgfältig zu notieren und zu kontrollieren, um mögliche Zahlendreher zu vermeiden. Für Einsprüche gegen Fehler gilt künftig eine 13-monatige Ausschlussfrist ab dem Tag nach der Belastung.
Keine Fehlerkorrektur
Kunden müssen sich bei fehlerhaften Überweisungen ab sofort selbst darum kümmern, ihr Geld beim falschen Empfänger zurückzufordern. Ansonsten kann man nur auf die Kulanz der Bank hoffen, dass eine falsche Überweisung gestoppt wird.
Kostenpflichtige Informationen
Wer seine Kontoauszüge nicht regelmäßig ausdruckt oder abruft, erhält diese Informationen am Monatsende zugeschickt. Die Kosten für das Porto gehen ab jetzt zu Lasten des Kunden. Gebührenpflichtig ist zukünftig auch die Information, wenn die Bank eine Zahlung aufgrund eines nicht gedeckten Kontos nicht ausführen kann.