Zukünftig leichter Kreditangebote vergleichen
28. Juni 2010 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Kredite
Ab dem 11. Juni 2010 gilt ein neues, erweitertes Verbraucherkreditrecht auf Grundlage der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Ziel der Richtlinie ist die europaweite Verbesserung des Verbraucherschutzes, sowie eine Erleichterung grenzüberschreitender Kreditaufnahme für Privatleute.
Welche Kredite sind von der Richtlinie betroffen?
Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich grundsätzliche auf alle Verbraucherkreditverträge, also auf jede Art der Kreditgewährung von Kaufleuten an private Verbraucher. Dies gilt sowohl für die Kreditgewährung durch Banken oder Sparkassen, als auch durch sonstige Kaufleute, wie z.B. den Versandhandel.
Was ändert sich in Zukunft?
Standards für Verbraucherinformationen
Durch eine Änderung in der Preisangabenordnung wird ab sofort festgeschrieben unter welchen Vorraussetzungen Kredite beworben werden dürfen. So müssen nun Sollzinsatz (Nominalzins), Nettodarlehensbetrag, Gesamtkreditbetrag, effektiver Jahreszins, Vertragslaufzeit und Betrag der Teilzahlungen ausgewiesen werden. Ergänzt wird der Sollzins durch die Angabe ob dieser gebunden, veränderlich oder gar kombiniert ist, ebenso müssen Sie über sonstige anfallende Kosten informiert werden. Sofern Sie unterschiedliche Zinssätze erhalten könnten, z.B. nach individueller Bonität, ist außerdem ein sogenanntes repräsentatives Beispiel anzugeben. Hieraus können Außenstehende ersehen, welche Zinssätze voraussichtlich tatsächlich an den überwiegenden Teil der Kunden vergeben werden.
Für den deutschen Markt ändert sich nicht sehr viel, da das Wettbewerbsrecht schon bislang weitgehende Vorgaben gemacht hatte.
Neue vorvertragliche Informationspflichten
Zukünftig werden Ihnen bereits vor Kreditabschluss mittels eines europaweit einheitlichen Formulars Standardinformationen gegeben. Die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“ enthalten wesentliche Inhalte und Eckdaten des Kredites, wie z.B. Effektivzins, Gesamtkreditbetrag und anfallende Kosten. So sind Sie anhand dieser standardisierten Informationen in der Lage, verschiedene Angebote direkt und einfach zu vergleichen.
Weiterhin enthalten die Kreditverträge künftig weitere Informationen zur Rechtslage, wie zu Kündigungsrechten, Hinweise der möglichen Folgen von Zahlungsstörungen und sonstiges. Auch dies dient Ihnen zur besseren Information. Die Rechtslage ändert sich dadurch für den durchschnittlichen Kunden nicht maßgeblich.
Für Sie bedeutet das neue Gesetz mit seinen zahlreichen Änderungen eine erhebliche Erleichterung auf der Suche nach dem günstigsten Kreditangebot.








