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Abgeltungssteuer

2. August 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Die Abgeltungssteuer wird auf das Einkommen aus Kapitalerträgen (Erträgen aus Dividenden, Zinsen, Investmentfonds und Zertifikaten sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) von privaten Anlegern erhoben. Mit dem Abzug von pauschal 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ist die Einkommenssteuer abgegolten. Die Kapitalerträge bleiben in der persönlichen Einkommenssteuererklärung des Anlegers unberücksichtigt.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, d. h. der Schuldner bzw. die Auszahlungsstelle der Erträge, in der Regel ein Kreditinstitut, behält die Steuer ein und führt sie anonym ab. Mit einem Freistellungsauftrag an die Bank sind die Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages steuerfrei.

Ablösung

3. Dezember 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

Einen Kredit abzulösen bedeutet, dass man einen bereits bestehenden Kredit bei einer Bank zu einer anderen Bank mit ggf. besseren Zinssätzen verlagert.

Absicherung der Arbeitslosigkeit

18. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

In der heutigen Zeit ist der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes leider keine Seltenheit mehr. Eine Arbeitslosigkeitsabsicherung sichert den Kreditnehmer für den Fall der Fälle ab. Bei Abschluss einer Kreditversicherung übernimmt diese während der Arbeitslosigkeit für einen bestimmten Zeitraum die Ratenzahlung. Diese Kreditversicherung deckt auch eine Arbeitsunfähigkeit oder den Tod ab.

Abtretung

1. März 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Als Abtretung bezeichnet man einen gegenseitigen Vertrag, in dem der Gläubiger einer Forderung alle mit dieser verbundenen Ansprüche und Rechte auf seinen Vertragspartner überträgt. § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert den Begriff der Abtretung. Damit wechselt der Gläubiger der Forderung, der Schuldner und seine Verpflichtungen bleiben davon unberührt. Gegenstand einer Abtretung kann jede Art von Forderung sein, es sei denn, es handelt sich um persönliche Ansprüche z. B. Unterhalt, Urlaub oder um Ansprüche, deren Abtretung gesetzlich verboten, oder vertraglich ausgeschlossen ist.

Häufige Anwendung findet die Abtretung im Zusammenhang mit der Kreditsicherung.

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18. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

Siehe auch PDF.

AGB

18. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB werden bei Verträgen eingesetzt und sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (z.B. eine Bank) der anderen Vertragspartei (z.B. einem Kreditnehmer) vor Vertragsabschluss stellt. Umgangssprachlich oft als „Kleingedrucktes“ bezeichnet, müssen die AGB in der Regel (von dem Kunden) akzeptiert werden, bevor ein Kreditvertrag (mit der Bank) abgeschlossen werden kann.

Annuität

19. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

Die Annuität ist eine über die gesamte Laufzeit eines Kredites/Darlehens gleichbleibende Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Während der Laufzeit der Annuität verringert sich dabei der Zinsanteil, da dieser immer neu auf die Restschuld errechnet wird. Der Tilgungsanteil dagegen erhöht sich durch den sinkenden Zinsanteil.

Auskunftei

6. Januar 2010 | Von | Kategorie: Lexikon

Eine Auskunftei ist ein Unternehmen bei dem z.B. Banken wirtschafts- oder personenbezogene Daten vor Abschluss eines (Kredit)Vertrages einholen können. Solche Wirtschaftsauskünfte unterliegen den strengen Reglementierungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die bekannteste Auskunftei für das Bankgeschäft ist die SCHUFA Holding AG.

Aval

31. Mai 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Aval ist der Oberbegriff für Bürgschaften und Garantien. Ein Avalkredit wird gewährt, wenn das Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft oder Stellung einer Garantie für und im Auftrag ihres Kunden gegenüber Dritten ein bedingtes Zahlungsversprechen abgibt. Das Kreditinstitut zahlt keinen Geldbetrag aus, sondern stellt seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Dafür zahlt der Kreditnehmer an Stelle der Zinsen eine Avalprovision. Nur wenn der Avalkreditnehmer seine Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten nicht erfüllt, erfolgt ein Ausgleich der Verbindlichkeit durch die Bank.

AVB

18. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

AVB steht für Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die AVB sind AGB für Versicherungsverträge wie zum Beispiel eine Kreditversicherung. In den AVB werden die Vertragsbedingungen der Versicherungen geregelt. Die AVB sind bei einem Kreditvertrag Bestandteil der AGB, sofern mit dem Kredit eine Kreditversicherung abgeschlossen wird.

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