Verbraucherkreditrichtlinie
17. August 2010 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: LexikonAb dem 11. Juni 2010 gilt ein neues, erweitertes Verbraucherkreditrecht auf Grundlage der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (EU-VKR). Ziel der Richtlinie ist die europaweite Verbesserung des Verbraucherschutzes, sowie eine Erleichterung grenzüberschreitender Kreditaufnahme für Privatleute. Ein wichtiger Bestandteil der neuen EU-VKR sind die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“ (SECCI), die den Kunden bereits vor Abschluss eines Kredits vorgelegt werden müssen.
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