Geldwäsche – vom Waschsalon ins Internet
23. Februar 2010 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Sicherheit
Vermutlich stammt der Begriff der Geldwäsche aus den USA der 20er Jahre. Damals begann der berüchtigte Verbrecher Al Capone seine kriminellen Einnahmen in Waschsalons zu investieren und damit die Herkunft des Geldes zu verschleiern – eben zu waschen. Auch heutzutage geht es bei dem Thema Geldwäsche hauptsächlich um die Verschleierung der Finanzierung illegaler Tätigkeiten.
Die Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. In Deutschland gibt es daher seit 1993 das sogenannte „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ oder auch Geldwäschegesetz (kurz GwG).
Da insbesondere die Dienstleistungen von Kreditinstituten zum “Waschen” illegal erzielter Vermögenswerte genutzt werden, sind diese durch das GwG zur Abwehr von Geldwäsche durch spezielle Maßnahmen verpflichtet. So sind z.B. Neukunden vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweises einer Legitimationsprüfung zu unterziehen (s. a. Postident-Verfahren) Für den Verbraucher mag darüber hinaus die Abfrage zahlreicher persönlicher Daten, z.B. in einem Kreditantrag, willkürlich erscheinen. Aber das GwG macht hier klare Vorgaben, die u.a. Banken oder Versicherungen erfüllen müssen. So müssen verdächtige Transaktionen oder Konten überwacht und begründete Verdachtsmomente den Behörden gemeldet werden.
Gerade durch das Internet kommt es immer häufiger zu einer ungewollten Beteiligung von Privatpersonen an Geldwäschedelikten. Bei sogenannten Phishing-Attacken, bei denen Kontodaten ausspioniert werden, geht es immer seltener um das Veruntreuen von Geldern der Kontoinhaber. Es wird vielmehr versucht, durch das Einzahlen kleiner Geldbeträge auf diese Konten, die dann sofort weiter auf andere Konten überwiesen werden, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Wer sein Konto nicht regelmäßig überprüft, bekommt solche Transaktionen mitunter erst spät oder gar nicht mit.
Immer häufiger versuchen angebliche Geschäftsleute über E-Mails Privatleute für ihre windigen Geschäfte zu gewinnen. Diese bieten den ahnungslosen Mailempfängern eine Provision an, wenn sie ihre Konten für das Durchleiten von Geldern zur Verfügung stellen. Was auf den ersten Blick nach leicht verdientem Geld aussieht, kann sich im Nachhinein als ernstes Problem erweisen. Was die Kontobesitzer nicht wissen ist, dass sie sich mit ihrer Hilfsbereitschaft als „Finanzagent“ strafbar machen.
Auch Vermieter von Immobilien sollten skeptisch werden, wenn ein neuer Mieter seine Miete schon für mehrere Monate im Voraus begleichen möchte. Oft werden die Mietverträge dann nach kurzer Zeit wieder gekündigt und die zu viel bezahlten Mieten sollen auf ausländische Konten überwiesen werden. Auch auf diesem Weg wird das Geld gewaschen – ohne Kenntnis des Vermieters, der sich dadurch strafbar macht.
Geldwäsche ist ein ernstzunehmendes Thema. Der internationale Währungsfonds schätzt, dass weltweit jährlich rund 1.000 Milliarden US-Dollar gewaschen werden. Allein in Deutschland wird der Anteil auf 30-100 Milliarden Euro geschätzt. Man denkt beim Thema Geldwäsche zuerst an kriminelle Organisationen, aber auch eine unbescholtene Privatperson kann schnell ins Visier der Behörden geraten, wenn ihr Konto bei einer Phishing-Attacke missbraucht wird. Auch für Versuch oder Beihilfe zu einer solchen Straftat drohen Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.