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Freistellungsauftrag rechtzeitig beantragen

25. Dezember 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Geld & Anlage

Zeit ist Geld - © mdi - Fotolia.comDamit Sie die Früchte Ihrer Kapitalanlagen problemlos ernten können, sollten Sie im Vorwege daran denken Ihrer Bank oder Versicherung einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Durch einen Freistellungsauftrag können Sie bei Ihrem Kreditinstitut die Auszahlung Ihrer Kapitalerträge ohne Steuerabzug beantragen.

Zinsen und Kapitalerträge bleiben nämlich bis zur Höhe von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten vom Abzug befreit (Sparerpauschbetrag). Der abzuführende Steuerbetrag wird immer automatisch um den beantragten Freibetrag reduziert.

Sie können Ihren Freistellungsbetrag auf mehrere Kreditinstitute aufteilen. Auf  die korrekte Aufteilung müssen Sie dabei selbst achten. Die Summe aller erteilten Aufträge ist auf den Sparerpauschbetrag begrenzt. Das Finanzamt nimmt in der Regel einen Abgleich vor, so dass “überhöhte” Freistellungsaufträge heraus gefiltert werden. Sollten Sie verheiratet und gemeinsam steuerlich veranlagt sein, müssen Sie bei jedem Kreditinstitut einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungsauftrag kann nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots einer Bank beschränkt werden, er gilt daher für alle Anlageformen bei der jeweiligen Bank.

Liegen Ihre Zinseinkünfte über dem Sparerpauschbetrag greift seit dem 01. Januar 2009 die Abgeltungsteuer. Da diese Steuer eine Quellensteuer ist, wird sie direkt von Ihrer Bank abgeführt. Sie wird auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Mit der neuen Steuer, die 25 Prozent, zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (maximal 28 Prozent) beträgt, beißt das Finanzamt ein großes Stück von Ihrem Gewinnkuchen ab.

Wenn Ihre Einkünfte unterhalb der Einkommensteuergrenze liegen, können Sie bei ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) beantragen. Liegt die NV-Bescheinigung der Bank vor, so werden alle Ihre Kapitalerträge ohne Abzug ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn die Zinserträge höher sind als der Sparerpauschbetrag.

Sie können sich hier einen Freistellungsauftrag als PDF herunterladen.

Neue Bank-AGB in Kraft

19. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Geld & Anlage

agb Neue Bank AGB in Kraft Seit Anfang November 2009 gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der deutschen Banken und Sparkassen. Aber nicht jeder Verbraucher, der im Vorfeld durch sein Kreditinstitut über die neuesten Änderungen informiert wurde, hat sie auch gelesen.

Die größtenteils in einem unverständlichem „Juristendeutsch“ verfassten Regeln sind keine leichte Lektüre. Wohl dem, der sie dennoch studiert hat, denn viele der neuen Regelungen gereichen dem Kunden nicht zum Vorteil und das kann künftig teuer werden.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kartenverlust

Künftig können Banken beim Verlust der EC-Karte bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung fordern, wobei einige Banken auf den Selbstbehalt verzichten wollen. Dies gilt besonders, wenn der Kunde sorgfältig gehandelt hat, also wenn die Karte ordentlich und getrennt von der Geheimzahl aufbewahrt wurde und sie nicht verloren wurde.

Grobe Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit gilt nach wie vor: Der Kunde haftet in voller Höhe. Das gilt auch, wenn man eine TAN verliert und damit Missbrauch betrieben wird. Wichtig ist, die Bank sofort über den Verlust der EC-Karte oder einer TAN zu informieren.

Beschleunigung der Überweisungsfristen

Überweisungen müssen im Euro-Zahlungsverkehrsraum innerhalb von drei (bei Online-Zahlung) bzw. vier Geschäftstagen (beleghaft) ausgeführt werden. Ab 2012 müssen diese Transaktionen europaweit dann noch schneller erledigt sein: innerhalb von einem Tag bei Onlinetransaktionen und zwei Tagen bei Aufträgen per Formular.

Wegfall des Namensabgleichs

Banken gleichen nicht mehr den Namen des Zahlungsempfängers mit der Kontonummer ab. Umso wichtiger ist es, Kontonummer und Bankleitzahl sorgfältig zu notieren und zu kontrollieren, um mögliche Zahlendreher zu vermeiden. Für Einsprüche gegen Fehler gilt künftig eine 13-monatige Ausschlussfrist ab dem Tag nach der Belastung.

Keine Fehlerkorrektur

Kunden müssen sich bei fehlerhaften Überweisungen ab sofort selbst darum kümmern, ihr Geld beim falschen Empfänger zurückzufordern. Ansonsten kann man nur auf die Kulanz der Bank hoffen, dass eine falsche Überweisung gestoppt wird.

Kostenpflichtige Informationen

Wer seine Kontoauszüge nicht regelmäßig ausdruckt oder abruft, erhält diese Informationen am Monatsende zugeschickt. Die Kosten für das Porto gehen ab jetzt zu Lasten des Kunden. Gebührenpflichtig ist zukünftig auch die Information, wenn die Bank eine Zahlung aufgrund eines nicht gedeckten Kontos nicht ausführen kann.

Der Euro – eine Erfolgsgeschichte

13. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Geld & Anlage

Euro ErfolgAm 1. Januar 2002 wurde der Euro erstmals als Bargeld eingeführt und damit zur Währung von über 300 Millionen Menschen in Europa. Zu dieser Zeit zählte das Euro-Währungsgebiet elf Mitgliedsländer. Heute sind es 16. Die jüngsten Mitgliedstaaten des Euroraums sind die Slowakei, Zypern und Malta.

Die anfängliche Skepsis hierzulande war groß. Viele Menschen hatten Angst davor, dass die stabile D-Mark durch eine Währung ersetzt werden könnte, die hohe Inflationsraten nach sich zieht.

Diese Ängste sind inzwischen verflogen, der Euro ist – sieben Jahre nach seiner Einführung – zu einer der stabilsten Währungen der Welt geworden. Und so wundert es nicht, dass viele Länder ihre Geldreserven in der europäischen Gemeinschaftswährung anlegen. Auch gegenüber dem Dollar hat der Euro mehr und mehr an Wert gewonnen. Eine gemeinsame Finanzpolitik gestützt durch die europäische Zentralbank (EZB) macht dies möglich.

Die Geschichte des Euro

  • 1979 Gründung des Europäischen Währungssystem (EWS) zur Verhinderung von starken Schwankungen bei den nationalen Währungen.
  • Entwicklung des ECU (European Currency Unit) als Verrechnungseinheit (Vorgänger des Euro).
  • 1988 Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Schritten.
  • 1990 1. Stufe der Währungsunion: Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten.
  • 1994 2. Stufe der Währungsunion: Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB).
  • 1995 Festlegung des neuen Währungsnamen „Euro“.
  • 1996 3. Stufe der Währungsunion: Stabilitäts- und Wachstumspakt (Maastricht-Kriterien: Neuverschuldung maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts).

Jeder der 16 Staaten des Eurosystems sowie drei weitere Staaten prägen die Euromünzen mit landesspezifischer Rückseite. Die Eurobanknoten unterscheiden sich europaweit jedoch nur durch verschiedene Buchstaben der Seriennummer.

Die EZB hat eine Ausstellung über die Euro-Banknoten und -Münzen sowie deren Sicherheitsmerkmale ins Leben gerufen. Die Schau ist derzeit in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu sehen. Vom 20. November 2009 bis zum 17. Januar 2010 ist die Ausstellung auch bei uns in Berlin, im Museum für Kommunikation, zu sehen.

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