Ablösung
3. Dezember 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: LexikonEinen Kredit abzulösen bedeutet, dass man einen bereits bestehenden Kredit bei einer Bank zu einer anderen Bank mit ggf. besseren Zinssätzen verlagert.
Einen Kredit abzulösen bedeutet, dass man einen bereits bestehenden Kredit bei einer Bank zu einer anderen Bank mit ggf. besseren Zinssätzen verlagert.
In der heutigen Zeit ist der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes leider keine Seltenheit mehr. Eine Arbeitslosigkeitsabsicherung sichert den Kreditnehmer für den Fall der Fälle ab. Bei Abschluss einer Kreditversicherung übernimmt diese während der Arbeitslosigkeit für einen bestimmten Zeitraum die Ratenzahlung. Diese Kreditversicherung deckt auch eine Arbeitsunfähigkeit oder den Tod ab.
AGB steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB werden bei Verträgen eingesetzt und sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (z.B. eine Bank) der anderen Vertragspartei (z.B. einem Kreditnehmer) vor Vertragsabschluss stellt. Umgangssprachlich oft als „Kleingedrucktes“ bezeichnet, müssen die AGB in der Regel (von dem Kunden) akzeptiert werden, bevor ein Kreditvertrag (mit der Bank) abgeschlossen werden kann.
Die Annuität ist eine über die gesamte Laufzeit eines Kredites/Darlehens gleichbleibende Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Während der Laufzeit der Annuität verringert sich dabei der Zinsanteil, da dieser immer neu auf die Restschuld errechnet wird. Der Tilgungsanteil dagegen erhöht sich durch den sinkenden Zinsanteil.
Eine Auskunftei ist ein Unternehmen bei dem z.B. Banken wirtschafts- oder personenbezogene Daten vor Abschluss eines (Kredit)Vertrages einholen können. Solche Wirtschaftsauskünfte unterliegen den strengen Reglementierungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die bekannteste Auskunftei für das Bankgeschäft ist die SCHUFA Holding AG.
AVB steht für Allgemeine Versicherungsbedingungen. Die AVB sind AGB für Versicherungsverträge wie zum Beispiel eine Kreditversicherung. In den AVB werden die Vertragsbedingungen der Versicherungen geregelt. Die AVB sind bei einem Kreditvertrag Bestandteil der AGB, sofern mit dem Kredit eine Kreditversicherung abgeschlossen wird.