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Gehaltsnachweis

18. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

Siehe auch Einkommensnachweis.

Geldwäsche

18. November 2009 | Von | Kategorie: Lexikon

Unter Geldwäsche versteht man die Einfuhr illegal erworbener Geld-/Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist ein Straftatbestand und Banken in Deutschland ist es im Geldwäschegesetz gesetzlich vorgeschrieben, Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ständig zu überwachen. Eine solche Maßnahme ist zum Beispiel die Bestätigung, die ein Kreditnehmer bei Antragstellung abgeben muss, dass er auf eigene Rechnung handelt.

Siehe auch Legitimation.

Gemeinschaftskonto

22. Juni 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das mehrere Kontoinhaber hat. Jeder Kontoinhaber haftet gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten auf dem Konto. Guthaben stehen den Inhabern gemeinschaftlich zu.
Wird ein Gemeinschaftskonto als ODER-Konto geführt, ist jeder Kontoinhaber einzelverfügungsberechtigt und darf allein über Guthaben verfügen und eventuelle Kontokorrentkredite beanspruchen. Bei einem UND-Konto sind die Kontoinhaber ausschließlich gemeinschaftlich verfügungsberechtigt, d.h. alle Transaktionen und Änderungen bedürfen der Zustimmung aller Kontoinhaber. Deshalb können für diese Konten keine EC-Karten mit uneingeschränkter Zahlungsfunktion ausgegeben werden. Guthabenzinsen auf einem Gemeinschaftskonto sind kapitalertragssteuerpflichtig, es sei denn, die Kontoinhaber sind Eheleute und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. In dem Fall kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden.

Grunderwerbsteuer

30. August 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Die Grunderwerbsteuer wird erhoben, wenn Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Sie beträgt in der Regel 3,5 % des Grundstückswertes. Seit 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz davon abweichend selbst festlegen. Rechtsgeschäfte zum Grunderwerb müssen dem Finanzamt angezeigt werden, das dann den Steuerbescheid für die Käufer erstellt. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch. Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz (GrEstG) i. d. F. vom 26. 26.2.1997 (BGBl I 418, ber. 1804) m. spät. Änd.

Grundschuld

29. März 2011 | Von | Kategorie: Lexikon

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht (§ 1911 ff BGB), das in Abteilung III des Grundbuches als Belastung eines Grundstückes eingetragen wird. Sie wird in der Regel dann bestellt, wenn dem Darlehensgeber ein Grundstück als Sicherheit für das Darlehen angeboten wird. Der Inhaber der Grundschuld (Gläubiger) kann bei Fälligkeit zur Befriedigung seiner Forderung die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben.
Im Unterschied zur Hypothek bleibt die Grundschuld unabhängig von der ursprünglichen Forderung bestehen bis sie auf Antrag gelöscht wird. Sie kann daher zur Besicherung neuer Darlehen genutzt werden.

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