Lastschriftverfahren
5. Juli 2011 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Das Lastschriftverfahren ist ein Verfahren des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, in dem der Zahlungsvorgang mit Einverständnis des Zahlungspflichtigen vom Zahlungsempfänger veranlasst wird. Beim überwiegend üblichen Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Schuldner dem Gläubiger schriftlich eine Einzugsermächtigung, d. h. die Erlaubnis den fälligen Betrag zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.
Im Abbuchungsverfahren gibt der Zahlungspflichtige seiner Bank einen Abbuchungsauftrag und ermächtigt damit die Bank die Forderungen, die der Zahlungsempfänger per Lastschrift stellt, zu Lasten seines Kontos zu begleichen.
Schlagwörter: Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung, Lastschrift, Lastschriftverfahren
Legitimation
3. Dezember 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Aus gesetzlichen Gründen ist eine Bank dazu verpflichtet die Identität ihrer Kunden festzustellen, bevor ein Konto eröffnet wird. Aus diesem Grund ist bei einer Kontoeröffnung immer der Personalausweis oder aber der Reisepass von einem Bankmitarbeiter zu prüfen und eine Kopie den Kontoeröffnungsunterlagen beizulegen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Konten für Kunden mit erfundenem Namen eröffnet werden und somit Geld aus kriminellen Geschäften darauf eingehen, ohne dass der richtige Name der Person beim Entdecken der Straftat und des Kontos festgestellt werden kann.
Siehe auch Geldwäsche.
Schlagwörter: Geldwäsche, Identität, Konto, Legitimation