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Nachlasskonto

3. Januar 2012 | Von | Kategorie: Lexikon

Ein Nachlasskonto ist ein von einem Kreditinstitut nach dem Tod des Kontoinhabers weitergeführtes Giro-, Spar- oder sonstiges Einlagen- oder Depotkonto. Die Erben des Verstorbenen werden dessen Gesamtrechtsnachfolger. Sie müssen sich gemäß AGB der Banken durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll als Erben legitimieren. Über den Nachlass können die Erben ausschließlich gemeinschaftlich verfügen (Gemeinschaftskonto in Form eines UND-Kontos). Aufträge z. B. Überweisungen, Lastschriften, Schecks, die der verstorbene Kontoinhaber noch zu Lebzeiten aufgegeben hat, werden auch nach dem Tod zu Lasten des Nachlasskontos ausgeführt.

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Nachrang-Darlehen

9. April 2010 | Von | Kategorie: Lexikon

Ein Nachrang-Darlehen ist, wie der Name schon sagt, ein Darlehen für das die finanzierende Bank im Rang hinter andere Finanzierer rückt. Nachrang-Darlehen kennt man in der Unternehmensfinanzierung aber auch in der Immobilienfinanzierung. Viele Banken finanzieren bei einer Immobilie oft nur 60 – 80% des Beleihungswertes und erhalten dafür als Sicherheit einen Grundbucheintrag ersten Ranges. Bei einem nachrangigen Darlehen wird aufgrund des geringeren Finanzierungsbedarfs meist auf den Grundbucheintrag verzichtet. Ein Nachrang-Darlehen kann eine gute Ergänzung sein, wenn eine 100%-Finanzierung einer Immobilie notwendig wird, da kein Eigenkapital zur Verfügung steht. Die Hanseatic Bank tritt hier als Zweitfinanzierer ein, um das fehlende Eigenkapital auszugleichen.

Nominalzins

17. April 2012 | Von | Kategorie: Lexikon

Der Nominalzins ist der für ein Darlehen zu zahlende Zinssatz. Er wird auf jährlicher Basis als fester oder variabler Prozentsatz auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet.
Der Nominalzins ist der reine Kreditzins und berücksichtigt keine Gebühren oder sonstige Kosten, weshalb für einen Vergleich verschiedener Kreditangebote der Effektivzins besser geeignet ist.

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