Scheck
19. Juli 2011 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Der Scheck ist eine Urkunde, die die unbedingte Anweisung des Scheckausstellers an seine Bank beinhaltet, den im Scheck genannten Geldbetrag zulasten seines Bankkontos an jemanden zu zahlen. Der Scheck ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom 14.8.1933 (RGBl. 597) m.spät.Änd.
Schecks unterliegen der Formstrenge und müssen zwingend die in Artikel 1 des Scheckgesetzes (ScheckG) genannten Bestandteile enthalten:
- die Bezeichnung „Scheck“ im Text der Urkunde, in der Sprache, in der sie ausgestellt ist
- die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen,
- den Namen der bezogenen Bank,
- die Angabe des Zahlungsorts,
- die Angabe des Tages und Ortes der Ausstellung,
- die Unterschrift des Ausstellers.
Scheckarten
a) Nach der Möglichkeit der Einlösung durch den Bezogenen unterscheidet man Barschecks, gegen deren Vorlage der Zahlungsempfänger Bargeld erhält (sofern keine Zusätze über die Einlösung vermerkt sind) und  Verrechnungsschecks deren Summe bargeldlos auf das Konto des Scheckinhabers gutgeschrieben wird. Durch den Vermerk „nur zur Verrechnung“ auf der Vorderseite des Schecks wird die Barzahlung untersagt.
b) Nach den Möglichkeiten der Übertragung des Schecks differenziert man Inhaber-, Order- und Namensschecks. Durch den Zusatz „oder Überbringer“ wird ein Scheck zum Inhaberscheck. Die Einlösung erfolgt an die Person, die den Scheck der Bank vorlegt. Ein Orderscheck ist nur an den namentlich genannten Scheckempfänger auszuzahlen bzw. muss explizit durch einen schriftlichen Übertragungsvermerk (Indossament) an einen Dritten übertragen werden. Beim Namensscheck (auch Rektascheck) ist die Übertragung an Dritte untersagt. Hier ist der Zusatz „nicht an Order“ angebracht.
Schlagwörter: Barscheck, Inhaberscheck, Orderscheck, Scheck, Verrechnungsscheck
SCHUFA
18. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Die SCHUFA Holding AG (SCHUFA, vormals: SCHUFA e. V. – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftei. Sie beantwortet Anfragen zur Kreditwürdigkeit (Bonität) von Kreditnehmern. Vor Abschluss eines Kreditvertrages holen Banken unter anderem eine SCHUFA-Auskunft über den Kunden ein. In dieser Auskunft stehen neben den persönlichen Daten auch solche zu Geschäftsbeziehungen (Verträgen). Diese SCHUFA-Einträge können sowohl positiv als auch negativ. Negative Einträge erhält man zumeist nur bei nicht ordnungsgemäß erfüllten Verträgen oder Vollstreckungsurteilen. Banken dürfen Daten ihrer Kunden nur nach deren Einwilligung an die SCHUFA übermitteln. Hierfür gibt es in Kreditanträgen die sogenannte SCHUFA-Klausel.
Schlagwörter: Auskunftei, Bonität, SCHUFA
SCHUFA-Auskunft
18. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Schlagwörter: Auskunftei, Bonität, SCHUFA
SCHUFA-Eintrag
18. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Schlagwörter: Auskunftei, Bonität, SCHUFA
Scoring
3. Dezember 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Viele Banken und auch die SCHUFA ermitteln die Bonität ihrer Kunden über ein Scoreverfahren. Grundlage dabei sind Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Eine Bank lässt sich von ihrem Kunden verschiedenste Daten geben, von denen einige relevant sind für das Scoring, andere wiederum sind lediglich aus rechtlichen Gründen abzufragen oder aus anderen Gründen für die Bank interessant.
Die Daten, die für das Scoring relevant sind, gehören grundsätzlich zum Geschäftsgeheimnis einer Bank und dürfen somit nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Beim erstellen eines Scoreverfahrens und der abzufragenden Daten, sieht man sich zunächst die Daten aus der Vergangenheit an, von Kunden, deren Kredit nicht zurückgezahlt werden konnte. Aus der Masse der Daten sucht man sich nun die heraus, die am häufigsten auftreten.
Ein fiktives Beispiel: Aus 100 nichtzurückgezahlten Krediten ging hervor, dass 80 Kunden bei Abschluss des Kredites 120 Jahre alt waren. Demnach wird das Scoring der Daten bei Menschen über 120 Jahren so angepasst, dass sie eine schlechte Bonität erreichen. Natürlich sind für ein Scoring immer mehrere Daten relevant und nicht wie in diesem Beispiel nur eines.
Schlagwörter: Bonität, SCHUFA, Scoring
SEPA
17. Februar 2011 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payment Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Das Projekt des europäischen Bankwesens hat das Ziel, Euro-Transaktionen innerhalb dieses Zahlungsraumes durch die Schaffung standardisierter Zahlungsinstrumente und einheitlicher rechtlicher Grundlagen zu harmonisieren.
Seit 2008 gibt es die SEPA-Überweisung und seit 2009 die SEPA-Lastschriften, die unter Verwendung von IBAN und BIC zwischen den derzeit 32 Teilnehmerländern wie eine Inlandstransaktion funktioniert.
Schlagwörter: SEPA, SEPA-Lastschriften, SEPA-Überweisung
Sondertilgung
18. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Lexikon
Eine Sondertilgung ermöglicht es dem Kreditnehmer vorzeitig Teilbeträge des Kreditbetrags zurückzuzahlen und somit die Ablösung des Kredits zu beschleunigen. Da Sondertilgungen über den normalen Rahmen der regelmäßigen Ratenzahlungen hinausgehen, muss der Kreditnehmer diese mit der Bank separat vereinbaren.
Schlagwörter: Raten, Sondertilgung