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Soziale Netzwerke – Top oder Flop?

4. Mai 2010 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Sicherheit

Facebook, Twitter und andere soziale NetzwerkeSoziale Netzwerke wie Facebook, Flickr oder Youtube sind der absolute Renner. Das zeigen zumindest die stetig wachsenden Nutzerzahlen. Der Austausch mit Freunden oder Kollegen, auch weit über die Ländergrenzen hinaus, scheint einer der vielen Anziehungspunkte für die Nutzer dieser neuen Communities zu sein. Aber es ist nicht alles sozial was sozial heißt. Die Netzwerke haben auch Schattenseiten.

Wäre Facebook ein Land, dann würde es heute mit geschätzten 400 Millionen Nutzern weltweit in der Rangliste der größten Länder der Erde wohl auf Rang 3 (!) liegen. Noch einiges hinter China und Indien mit je über einer Milliarde Einwohnern, aber schon weit vor den USA mit rund 305 Millionen. Und das in nur knapp sechs Jahren seit der Gründung im Jahr 2004.

Aber was macht die Faszination dieser Sozialen Netzwerke aus? Was reizt die Menschen sich daran zu beteiligen und sich – oftmals unwissend – im Netz derart transparent zu machen? Per Definition sind diese Sozialen Netzwerke Webportale, auf denen die Nutzer eigene Inhalte erstellen und untereinander austauschen können. Soziale Netzwerke sind also ein Phänomen des Web 2.0, des Mitmach-Web.

Die Nutzer können auf diesen Portalen eigene Profile erstellen. In businessorientierten Netzwerken wie Xing oder LinkedIn, sind diese Profile förmlicher, offizieller, meist als Firmenkontakt zum Netzwerken mit Kollegen genutzt. In den eher privaten Netzwerken geht es deutlich lockerer zu. Das zeigt sich sowohl in der Sprache als auch bei den Inhalten. Und genau hier fängt es an, kritisch zu werden.

Vordergründig sind die Sozialen Netzwerke ein tolle Sache, um neue Bekanntschaften zu schließen, alte Schulfreunde oder ehemalige Arbeitskollegen zu finden oder um sich einfach über die örtlichen und zeitlichen Grenzen hinweg mit jedermann austauschen zu können. Man kann Bilder auf Flickr hoch laden und seine Webseitenfavoriten bei Mister Wong speichern. Kann eigene Videos direkt vom Handy auf Youtube einstellen und von anderen kommentieren lassen. Oder man teilt seinem Netzwerk einfach nur über Twitter mit, dass man gerade am Bahnhof auf den Zug wartet, der einen in den lang ersehnten zweiwöchigen Urlaub bringt.

Der letzte Satz ist für sich allein betrachtet nicht bedenklich. Wenn man aber bedenkt, dass die Netzwerke zum Teil auch untereinander verbunden sind und Daten austauschen – sofern der Nutzer dies zulässt oder nicht verhindert – dann bekommt das Thema der veröffentlichten Inhalte und Daten eine ganz andere Brisanz. In Holland hatten sich ein paar Entwickler daraus einen Spaß gemacht und die Seite Please Rob Me entwickelt. Wie der Name „Bitte raub’ mich aus“ schon sagt, scannte dieser Dienst „verdächtige“ Kurzmeldungen auf Twitter, die z.B. den Urlaubsantritt ankündigten. Diese Infos wurden dann mit den Daten aus anderen Netzwerken verknüpft und so konnte man wunderbar sehen, dass Max Mustermann aus der Mustergasse in Musterhausen am 21.05.2009 für zwei Wochen in den Urlaub fuhr. Eine echte Einladung für jeden Einbrecher. Die Seite ist mittlerweile nicht mehr aktiv. Aber die Medienresonanz war enorm.

Es ist heute kein Geheimnis mehr, dass viele Personalberater nach Bewerberprofilen im Internet suchen. Wohl dem, über den nur Positives zu finden ist. Die letzten Partybilder können da schnell zum Stolperdraht werden. Und wer hat nicht schon mal nach einer Person „gegoogelt“, die er gerade kennen gelernt hat? Nun ist nicht alles schlecht, was die Sozialen Netzwerke anbieten. Der Nutzen und der Spaß an den zahlreichen Services überwiegt die Risiken bei weitem. Aber man sollte sich im Klaren darüber sein, dass das Internet transparent ist und Google nichts vergisst. Wer einmal in den riesigen Datenspeichern des Suchgiganten gefangen ist, kommt dort nur schwer wieder heraus.

Die Netzwerke bieten in der Regel allesamt sogenannte Einstellungen zur Privatsphäre an. Dort kann festgelegt werden, wer welche Inhalte sehen darf und wer nicht. Das perfide bei diesen Einstellungen ist, dass erst einmal alles öffentlich ist. Sonst wäre man ja nicht sozial. Und netzwerken könnte man auch nicht richtig. Der Nutzer muss sich also aktiv darum kümmern, etwaige Einschränkungen an der Transparenz vorzunehmen. Plattformen wie Facebook stehen wegen teilweise lascher Datenschutzmechanismen des Öfteren in der Kritik. Zumal sie versuchen, die enormen Nutzerzahlen gewinnbringend zu vermarkten, in dem sie wertvolle Kundendaten zu Geld machen möchten. Ende März 2010 hat auch die Stiftung Warentest einigen Sozialen Netzwerken einen mangelhaften Datenschutz attestiert.

Netzwerk-User sollten sich einfach klar machen, dass diese „Geflechte“ trotz ihrer sozialen Bezeichnung überdies Gewinne erzielen müssen. Auch im Zeitalter des Mitmach-Web muss Technik bezahlt werden. Inhalte sind zwar meistens kostenlos, aber deren Bereitstellung kostet Geld. Wer jedoch ein paar Grundregeln befolgt und sich beim Start in einem solchen Netzwerk zuerst mit seiner Privatsphäre auseinandersetzt, sich genau überlegt, was er wirklich im Netz veröffentlicht und ob das im Zweifel wirklich für jedermann interessant und von Nutzen ist, der wird sehr viel Spaß mit diesen neuen Services haben. Denn wir erleben hier zugleich eine Evolution der Technologien, als auch eine Revolution der Kommunikation untereinander.

Geldwäsche – vom Waschsalon ins Internet

23. Februar 2010 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Sicherheit

Fotolia 985033 XS© Franz Pfluegl Fotolia Geldwäsche – vom Waschsalon ins InternetVermutlich stammt der Begriff der Geldwäsche aus den USA der 20er Jahre. Damals begann der berüchtigte Verbrecher Al Capone seine kriminellen Einnahmen in Waschsalons zu investieren und damit die Herkunft des Geldes zu verschleiern – eben zu waschen. Auch heutzutage geht es bei dem Thema Geldwäsche hauptsächlich um die Verschleierung der Finanzierung illegaler Tätigkeiten.

Die Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. In Deutschland gibt es daher seit 1993 das sogenannte „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ oder auch Geldwäschegesetz (kurz GwG).

Da insbesondere die Dienstleistungen von Kreditinstituten zum “Waschen” illegal erzielter Vermögenswerte genutzt werden, sind diese durch das GwG zur Abwehr von Geldwäsche durch spezielle Maßnahmen verpflichtet. So sind z.B. Neukunden vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweises einer Legitimationsprüfung zu unterziehen (s. a. Postident-Verfahren) Für den Verbraucher mag darüber hinaus die Abfrage zahlreicher persönlicher Daten, z.B. in einem Kreditantrag, willkürlich erscheinen. Aber das GwG macht hier klare Vorgaben, die u.a. Banken oder Versicherungen erfüllen müssen. So müssen verdächtige Transaktionen oder Konten überwacht und begründete Verdachtsmomente den Behörden gemeldet werden.

Gerade durch das Internet kommt es immer häufiger zu einer ungewollten Beteiligung von Privatpersonen an Geldwäschedelikten. Bei sogenannten Phishing-Attacken, bei denen Kontodaten ausspioniert werden, geht es immer seltener um das Veruntreuen von Geldern der Kontoinhaber. Es wird vielmehr versucht, durch das Einzahlen kleiner Geldbeträge auf diese Konten, die dann sofort weiter auf andere Konten überwiesen werden, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Wer sein Konto nicht regelmäßig überprüft, bekommt solche Transaktionen mitunter erst spät oder gar nicht mit.

Immer häufiger versuchen angebliche Geschäftsleute über E-Mails Privatleute für ihre windigen Geschäfte zu gewinnen. Diese bieten den ahnungslosen Mailempfängern eine Provision an, wenn sie ihre Konten für das Durchleiten von Geldern zur Verfügung stellen. Was auf den ersten Blick nach leicht verdientem Geld aussieht, kann sich im Nachhinein als ernstes Problem erweisen. Was die Kontobesitzer nicht wissen ist, dass sie sich mit ihrer Hilfsbereitschaft als „Finanzagent“ strafbar machen.

Auch Vermieter von Immobilien sollten skeptisch werden, wenn ein neuer Mieter seine Miete schon für mehrere Monate im Voraus begleichen möchte. Oft werden die Mietverträge dann nach kurzer Zeit wieder gekündigt und die zu viel bezahlten Mieten sollen auf ausländische Konten überwiesen werden. Auch auf diesem Weg wird das Geld gewaschen – ohne Kenntnis des Vermieters, der sich dadurch strafbar macht.

Geldwäsche ist ein ernstzunehmendes Thema. Der internationale Währungsfonds schätzt, dass weltweit jährlich rund 1.000 Milliarden US-Dollar gewaschen werden. Allein in Deutschland wird der Anteil auf 30-100 Milliarden Euro geschätzt. Man denkt beim Thema Geldwäsche zuerst an kriminelle Organisationen, aber auch eine unbescholtene Privatperson kann schnell ins Visier der Behörden geraten, wenn ihr Konto bei einer Phishing-Attacke missbraucht wird. Auch für Versuch oder Beihilfe zu einer solchen Straftat drohen Freiheitsstrafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.

Was steckt hinter dem Postident-Verfahren?

2. Februar 2010 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Sicherheit

Postident-VerfahrenWer schon einmal bei einer Bank einen Kredit beantragen wollte, dem sind die Begriffe Postident oder Postident-Verfahren schon einmal begegnet. Doch was genau steckt dahinter? Wozu dient Postident und wer hat einen Nutzen davon?

Die eigentliche Bedeutung steckt schon im Begriff Postident selbst: Das Postident-Verfahren ist eine persönliche Identifikation von Personen durch einen Mitarbeiter der Deutschen Post AG – daher Postident.

Hintergrund
Banken sind durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, bei Eröffnung eines Kontos oder bei Abschluss eines Kreditvertrages, die Identität des Kunden festzustellen und zu dokumentieren. Zu diesem Zweck wurde das Postident-Verfahren als sichere und einfache Möglichkeit eingeführt, die Antragsteller zu legitimieren und somit den Auflagen des Gesetzgebers gerecht zu werden.

Das Postident-Verfahren wird jedoch nicht nur von Banken eingesetzt. Im Prinzip kann jedes Unternehmen, das Kunden, Partner oder Mitglieder identifizieren möchte, dieses per Postident tun. Viele Telekommunikationsanbieter verlangen eine solche Legitimation beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Auch ebay verlangt von seinen „geprüften Mitgliedern“ eine Identifikation durch die Post. Postident ist jedoch auf natürliche Personen begrenzt, also nicht einsetzbar für die Legitimation von Unternehmen.

Nutzen
Sowohl den Kunden als auch den Unternehmen selbst bietet das Postident-Verfahren Vorteile. Die Kunden müssen nicht zu einem entfernt sitzenden Unternehmen fahren, um sich dort zu legitimieren. Die Anzahl der Postämter hat zwar in den letzten Jahren auch abgenommen, aber hier findet sich doch eher eine Möglichkeit „kurz“ mal vorbeizuschauen. Gerade bei den zahlreichen Online-Banken, die meist keine Filialen betreiben, hätte so mancher Kunde keine Chance persönlich vorstellig zu werden. Durch das Postident-Verfahren entstehen dem Kunden keinerlei Kosten, höchstens die Anfahrtskosten zur nächst gelegenen Postfiliale.

Aber auch die Unternehmen haben Vorteile. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen, die ein Postmitarbeiter quasi als Vertragspartner einer Bank gewährleistet, können mit Postident auch Unterlagen versandt werden. So erhalten Banken mit der Legitimation des Kunden gleichzeitig die unterzeichneten Vertragsdokumente mit der Post zurück.

Der Faktor Zeit spielt gerade bei Kreditverträgen eine wichtige Rolle. Hier haben die Kunden ein Bedürfnis, schnell an das beantragte Geld zu kommen. Wenn der Vertrag inkl. Postident ausgedruckt und noch am gleichen Tag die Legitimation bei der Post durchgeführt wird, dann liegen die Vertragsunterlagen in der Regel am nächsten Tag bei der Bank zur weiteren Prüfung vor.

Ablauf
Der Kunde erhält z.B. nach Absenden eines Online-Kreditantrags ein Dokumenten-Paket in Form einer oder mehrerer PDF-Dateien. Diese enthalten meistens eine Checkliste mit konkreten Tipps zum weiteren Vorgehen sowie den Kreditantrag und einen sogenannten Postident-Coupon.

Diese Dokumente muss der Kunde ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit seinem Personalausweis oder Reisepass zu einer Postfiliale mitnehmen.

Am Schalter überträgt ein Mitarbeiter der Post nun die Ausweisdaten (Namen, Adresse, Geburtsort, Geburtstag, Ausweisnummer, ausstellende Behörde und Tag der Ausstellung) in den Computer und druckt im Anschluss ein Dokument aus, das der Kunde noch unterschreiben muss.

Zum Schluss unterschreibt noch der Postmitarbeiter und vergleicht die Unterschrift des Kunden auf dem Postident-Dokument mit der Unterschrift in dem Ausweis. Ist alles in Ordnung schickt der Postmitarbeiter alle Dokumente zusammen an die Bank zurück.

Beispiel des Postident-Coupons der Hanseatic Bank

Postident Coupon der Hanseaticbank

Virtueller Einkauf ohne Reue

24. November 2009 | Von Redaktion Hanseatic Bank | Kategorie: Sicherheit

Tipps fürs Online-Shopping

  • Achten Sie auf sichere Datenübertragung beim Bezahlvorgang. Nur wenn sich in Ihrem Browser-Fenster ein Schlüssel- oder ein Schloss-Symbol befindet, werden die Daten Ihrer Karte sicher verschlüsselt übermittelt. Dieses Symbol sehen Sie je nach Browser unten in der Statuszeile (Firefox) oder neben der Adresszeile oben (Internet Explorer). Wenn Sie mit der Maus über das Symbol fahren oder daraufklicken, sehen Sie das entsprechende Sicherheitszertifikat des Anbieters.
  • Nutzen Sie Online-Shops mit dem Trusted Shops Siegel. Diese Shops haben sich verpflichtet, höchste Anforderungen in puncto Daten- und Liefersicherheit zu erfüllen.
  • Machen Sie sich stets eine Liste Ihrer Online-Einkäufe, um den Überblick zu behalten und bewahren Sie Bestellbestätigungen (E-Mails) auf oder drucken Sie sich diese aus.
  • Vergleichen Sie die Preise der Shops mit einer Preissuchmaschine.
  • Achten Sie auf versteckte Kosten. Manche Shops berechnen rund 30 Prozent des Preises für Versand- und Verpackungskosten. In vielen Preisvergleichsportalen können Sie heute auch schon nach dem Gesamtpreis (inkl. der Versandkosten) sortieren.
  • Machen Sie Ihren Kauf bei Bedarf rückgängig. Das geht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Diese Frist beginnt erst, wenn Sie die sogenannte Widerrufsbelehrung in Schriftform (per E-Mail oder beiliegend im Paket) erhalten haben. Ausnahme: Kein Rückgaberecht gibt es für bereits geöffnete CDs, DVDs,Computerspiele sowie Eintrittskarten oder speziell für Sie angefertigte Waren.

Sicher online kaufen! © Superstars_for_You - Fotolia.comBeim Online-Shopping werden Sie mit den unterschiedlichsten Zahlungsmethoden konfrontiert. Zahlen Sie zum Beispiel eine Ware per Vorauskasse, kann es bei unseriösen Händlern schon mal vorkommen, dass Sie die Ware nie erhalten. Auch die Nachnahme ist nicht ganz sicher. Denn Sie bezahlen zwar erst beim Postboten, sehen aber erst hinterher, wenn Sie das Paket geöffnet haben, ob der Inhalt auch Ihrer Bestellung entspricht. Zudem kommen mit der Nachnahmegebühr noch einmal zusätzliche Kosten auf Sie zu.

Es gibt aber auch einige Bezahlmethoden für den sicheren Einkauf im Internet:

Kauf auf Rechnung

Viele Unternehmen bieten diese klassische Methode der Bezahlung an. Sie setzt ein gewisses Vertrauen voraus, denn zwischen dem Versand des Produktes und der Bezahlung liegen leicht zwei Wochen. Generell gehört die Zahlungsweise per Rechnung für den Käufer zu den sichersten Transaktionen. Viele Unternehmen bieten den Rechnungskauf erst ab einer weiteren Bestellung an.

Bezahlung mit Kreditkarte

Die Bezahlung via Kreditkarte gehört beim Online-Shoppen zu den beliebtesten Zahlungssystemen. Der Käufer gibt seine Kartennummer und das Gültigkeitsdatum seiner Kreditkarte ein. Einige Händler fragen darüber hinaus nach der so genannten Kartenprüfnummer. Der Kaufbetrag wird vom Händler nach Versand bzw. Bereitstellung der bestellten Waren von der Kreditkarte des Käufers eingezogen. Die Abwicklung funktioniert vergleichsweise schnell und unkompliziert, birgt jedoch gewisse Risiken bei der Übermittlung von Konten- oder Kreditkartendaten.

Bezahlung mit Lastschrift

Auch dies ist eine beliebte und sichere Zahlungsmethode im Internet. Der Käufer gibt seine Kontonummer und Bankleitzahl ein. Lastschriftbeträge werden direkt vom Girokonto des Käufers abgebucht. Bei einer unberechtigten Abbuchung kann der Käufer eine Lastschrift über seine Bank wieder rückgängig machen. Je nach Girokontomodell können für eine Lastschrift zusätzliche Gebühren für den Verkäufer entstehen, die dieser gegebenfalls an den Käufer weiterbelastet.

Einsatz von Payment-Systemen

Als Alternative zu herkömmlichen Bezahlvarianten verstehen sich Payment-Systeme. Die Anbieter solcher Systeme agieren als Treuhänder. Bei einem Kauf im Internet zahlt das Payment-System den Rechnungsbetrag an den Online-Shop aus und bucht diesen Betrag wiederum vom Giro- oder Kreditkartenkonto des Käufers ab. Der Vorteil liegt in der Geschwindigkeit, da der Händler das Geld sofort erhält. Das bekannteste System dieser Art ist PayPal, die auch einen umfassenden Käuferschutz anbieten.

Im Gegensatz zu PayPal, wo der Käufer ein eigenes Transferkonto eröffnen muss, gibt es Systeme, bei denen der Käufer direkt mit seinen Onlinebankingdaten (PIN/TAN) bezahlt. Ein solches System, das mit den Bankingdaten arbeitet ist sofortueberweisung.de.

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